Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verkäufe von Produkten und Dienstleistungen („Produkte und Dienstleistungen“) durch die Shopguard DE GmbH. Alle Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen oder sie ergänzen und die in einer Bestellung oder einem anderen vom Kunden vorgelegten Dokument enthalten sind oder die sich aus Handelsbräuchen, Gepflogenheiten, Praktiken oder früheren Geschäftsbeziehungen ergeben, werden hiermit ausdrücklich abgelehnt und sind ohne rechtliche Wirkung. Wenn die Parteien jedoch eine besondere und individuelle Vereinbarung über den Kauf von Produkten und Dienstleistungen getroffen haben, die wirksam ausgehandelt und von beiden Parteien ausdrücklich akzeptiert wurde, so hat diese Vereinbarung Vorrang vor diesen AGB.

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des §14 BGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Eine Rückgabe oder Stornierung einer ordnungsgemäß bestellten Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat oder die auf einer nachträglichen Meinungsänderung des Kunden beruhen, ist ausgeschlossen, sofern Shopguard einer Rücknahme nicht ausdrücklich zustimmt.

 

 1. ANGEBOTE & VERTRAGSABSCHLUSS

 1.1. Die Annahme eines Angebotes durch den Kunden führt zum Abschluss eines rechtsverbindlichen Vertrags („Vertrag“) zwischen Shopguard und dem Kunden. Dieser Vertrag umfasst sowohl diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch die im Angebot oder in der Bestellung festgelegten spezifischen Bedingungen. Jede Änderung einer Bestimmung dieser AGB bedarf der schriftlichen Zustimmung durch Shopguard.

 1.2. Sofern nicht schriftlich anders angegeben, verlieren alle Angebote von Shopguard ihre Gültigkeit nach Ablauf der im Angebot ausdrücklich genannten Frist oder, falls keine solche Frist angegeben ist, dreißig (30) Kalendertage nach der Abgabe des jeweiligen Angebotes.

1.3. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots, einer Auftragsbestätigung durch Shopguard oder durch Ausführung der Bestellung zustande.

1.4. Für Umfang und Inhalt der geschuldeten Leistung sind das Angebot, die Auftragsbestätigung,  und ausdrücklich einbezogene technische Spezifikationen maßgeblich.

1.5. Angaben in Katalogen, Prospekten, Preislisten, Zeichnungen, Abbildungen und sonstigen Unterlagen stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliche Beschaffenheit vereinbart wurden.

1.6. Technische Änderungen, die aufgrund technischer Weiterentwicklung erforderlich oder sinnvoll sind und die vereinbarte Funktion nicht wesentlich beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.

 

2. PREISE &  ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

 2.1. Der Kunde ist verpflichtet, Produkte und Dienstleistungen zu den in dem jeweiligen Angebot angegebenen Preisen beziehungsweise, falls kein Angebot von Shopguard vorliegt oder kein Preis im Angebot genannt wurde, zu den von Shopguard benannten Preisen zu erwerben. Die Preise für Produkte und Dienstleistungen sind, vorbehaltlich einer von den Parteien vereinbarten anderen Währung, in Euro angegeben und zahlbar, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie sonstiger anfallender Steuern. Alle anfallenden Steuern sind vom Kunden zu tragen..

 2.2. Shopguard behält sich das Recht vor, die Preise für Produkte und Dienstleistungen auch nach Abschluss des Vertrages mit Wirkung gegen den Kunden jederzeit anzupassen, sofern es zu erheblichen Kostensteigerungen bei Rohmaterialien, Transport, Energie, Arbeitskräften oder sonstigen relevanten Kostenfaktoren kommt oder Währungsschwankungen die vereinbarten Preise beeinflussen. Eine solche Preisänderung ist dem Kunden mit einer Frist von mindestens dreißig (30) Tagen vor Inkrafttreten schriftlich mitzuteilen. Sofern der Kunde nicht vor dem Inkrafttreten der Preisänderung schriftlich kündigt, gelten die neuen Preise für alle nachfolgenden Bestellungen.

2.3. Der Preis für Dienstleistungen wird nach Unterzeichnung des Installationsrapports durch beide Parteien fällig und dem Kunden von Shopguard in Rechnung gestellt, es sei denn, die Installation wird durch Handlungen des Kunden oder eines Dritten verzögert, unterbrochen oder unmöglich gemacht. In solchen Fällen werden alle bis dato angefallenen Kosten berechnet. Für Produkte stellt Shopguard  die Rechnung mit dem Versand der Produkte aus.

2.4. Die Kosten für Transport, etwaige Versicherungen, Versand und Verpackung jeder Lieferung trägt der Kunde, sofern nicht schriftlich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde. Verlangt der Kunde eine Expresslieferung oder eine besondere Behandlung der Produktsendungen, so trägt er sämtliche damit verbundenen Mehrkosten.

2.5. Sofern im Angebot nicht anders angegeben, sind von Shopguard ausgestellte Rechnungen vom Kunden per Banküberweisung zu begleichen: Sofort rein netto.

2.6. Shopguard behält sich das Recht vor, dem Kunden eingeräumte Zahlungsziele jederzeit zu widerrufen, wenn Zahlungen mehr als fünfzehn (15) Tage überfällig sind und der Kunde entsprechend benachrichtigt wurde oder wenn die Kreditwürdigkeit des Kunden eine weitere Gewährung von Zahlungszielen nicht rechtfertigt.

 2.7. Bei Zahlungsverzug werden automatisch Verzugszinsen fällig, die dem Dreifachen (3-fachen) des gesetzlichen Zinssatzes oder dem nach geltendem Recht höchstzulässigen Zinssatz entsprechen, je nachdem, welcher Satz niedriger ist, unbeschadet der Durchsetzbarkeit der Forderung.

2.8. Der Kunde ist nicht berechtigt, fällige Zahlungen aufgrund von Gegenforderungen oder Streitigkeiten mit Shopguard  zurückzuhalten oder aufzurechnen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich eines behaupteten Vertragsverstoßes oder einer Insolvenz von Shopguard.

 

3. LIEFERUMFANG & Leistungsabgrenzung

3.1. Shopguard schuldet ausschließlich die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausdrücklich aufgeführten Waren und Leistungen.

3.2. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.

3.3. Dies gilt insbesondere für bauseitige Elektroinstallationen, Strom- und Netzwerkverkabelung, bauliche Veränderungen, Fundamentarbeiten, behördliche Genehmigungen, kundenseitige IT-Infrastruktur, Leistungen an Fremdsystemen, regelmäßige Wartung sowie Schulungen und Einweisungen, soweit diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

 3.4. Vorbehaltlich der Verfügbarkeit fertiggestellter Produkte erfolgt die Lieferung an den Standort des Kunden oder an einen anderweitig zwischen den Parteien vereinbarten Ort innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss. Shopguard haftet nicht für etwaige Lieferverzögerungen. Bei wesentlichen Verzögerungen wird Shopguard den Kunden unverzüglich benachrichtigen und alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um nachteilige Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb des Kunden so gering wie möglich zu halten.

3.5. Liefert Shopguard dem Kunden eine Menge an Verbrauchsprodukten, die bis zu 2,5 % mehr oder weniger als die im Vertrag festgelegte Menge beträgt, ist der Kunde nicht berechtigt, die Verbrauchsprodukte oder Teile davon wegen des Mehr- oder Minderbetrags zurückzuweisen oder zu beanstanden. Der Kunde ist verpflichtet, den im Vertrag vereinbarten Preis anteilig entsprechend der tatsächlich gelieferten Menge zu zahlen.

 3.6. Falls der Kunde, gleich aus welchem Grund, die Annahme der Produkte am Lieferdatum verweigert oder Shopguard die Produkte am vereinbarten Ort an diesem Datum nicht liefern kann oder darf, weil der Kunde keine geeigneten Anweisungen, Unterlagen, Genehmigungen oder Zulassungen bereitgestellt hat: (i) gelten die Produkte als geliefert, und (ii) ist Shopguard berechtigt, die Produkte auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern, bis der Kunde sie abholt, wobei der Kunde für sämtliche daraus resultierenden Kosten und Aufwendungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lagerung und Versicherung) haftet.

3.7. Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte bei Erhalt zu prüfen. Sämtliche sichtbaren Schäden (einschließlich fehlender Produkte oder sonstiger Mängel) an den gelieferten Produkten sind vom Kunden innerhalb von drei (3) Tagen nach Erhalt schriftlich gegenüber dem Frachtführer anzuzeigen, wobei eine Kopie der Mitteilung an Shopguard zu senden ist. Etwaige Ansprüche wegen einer möglichen Nichtübereinstimmung der gelieferten Produkte sind Shopguard innerhalb von drei (3) Kalendertagen nach Erhalt der Produkte schriftlich mitzuteilen und müssen eine Beschreibung der behaupteten Nichtübereinstimmung enthalten. Erfolgt keine Mitteilung des Kunden über sichtbare Schäden oder eine mögliche Nichtübereinstimmung gemäß den in diesem Abschnitt festgelegten Bestimmungen innerhalb der vorgesehenen Fristen, gelten die Produkte als vom Kunden akzeptiert.

 3.8. Meldet der Kunde sichtbare Schäden fristgerecht, ist Shopguard nach eigenem Ermessen berechtigt, entweder (i) das mangelhafte Produkt durch ein vertragsgemäßes Produkt zu ersetzen oder (ii) den Preis für das mangelhafte Produkt zu erstatten bzw. eine Gutschrift auszustellen, einschließlich einer Erstattung der angemessenen Versand- und Bearbeitungskosten, die dem Kunden in diesem Zusammenhang entstanden sind. Der Kunde hat das mangelhafte Produkt auf Kosten und Gefahr von Shopguard an eine von Shopguard benannte Einrichtung zurückzusenden. Sofern Shopguard sein Wahlrecht zur Ersatzlieferung des mangelhaften Produkts ausübt, so wird Shopguard nach Erhalt der Rücksendung des mangelhaften Produkts durch den Kunden das Ersatzprodukt auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko an den Standort des Kunden liefern. Die in diesem Abschnitt dargelegten Abhilfemaßnahmen sind die ausschließlichen Rechtsmittel des Kunden im Zusammenhang mit der Lieferung mangelhafter Produkte. Soweit in diesem Abschnitt nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, erfolgen alle Verkäufe von Produkten an den Kunden ausschließlich als Einwegtransaktionen, und der Kunde ist nicht berechtigt, im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gekaufte Produkte an Shopguard zurückzugeben.

 

4. GEFAHREN- & EIGENTUMSÜBERGANG

4.1. Die Gefahr geht nach den gesetzlichen Vorschriften auf den Kunden über.

4.2. Bei Versand durch einen Transportdienstleister gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Gefahrübergang.

4.3. Shopguard behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis vor.

4.4. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen behält sich Shopguard das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.

 

5. GERÄTEINSTALLATION

5.1. Die Produkte, welche nicht zur Eigeninstallation vorgesehen sind, dürfen ausschließlich durch Shopguard oder durch einen von Shopguard beauftragten und genehmigten Dritten installiert werden, und zwar an dem für den Empfang der Produkte vorgesehenen Standort und zu einem zwischen den Parteien einvernehmlich festgelegten Termin.

5.2. Vor dem Datum der Installation werden der Kunde und Shopguard gemeinsam einen Installationsplan vereinbaren. Im Falle von Änderungen an dem Installationsplan ohne vorherige Mitteilung an Shopguard mit einer Vorlaufzeit von mindestens zehn (10) Werktagen, bei unzutreffenden Angaben durch den Kunden oder wenn der Kunde die von Shopguard geforderten vorbereitenden Maßnahmen an seinem Standort bis zum Installationstermin nicht abgeschlossen hat, trägt der Kunde sämtliche von Shopguard im Zusammenhang mit der Anreise zum vereinbarten Installationstermin entstandenen Aufwendungen für Arbeitszeit, Transport und Material.

 5.3. Der Kunde ist verpflichtet, die erforderlichen Vorbereitungen am Installationsort strikt einzuhalten, alle notwendigen Maßnahmen und Prüfungen durchzuführen sowie Shopguard sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Shopguard übernimmt keine Haftung für etwaige Beeinträchtigungen von Gebäuden oder bestehenden Einrichtungen, die durch die Installation verursacht werden, noch für Installationen, die auf Grundlage von durch den Kunden bereitgestellten Anweisungen, Plänen oder Zeichnungen erfolgen.

5.4. Nach Abschluss der Installation der Produkte unterzeichnen beide Parteien einen Installationsrapport. Das Datum dieses Rapports gilt als Beginn der Gewährleistungsfrist. Erfolgt die Installation der Produkte nicht durch Shopguard oder einen von Shopguard genehmigten Dritten, so gilt das Abnahmeprotokoll als zum Datum der Lieferung der Produkte an die Lieferadresse des Kunden unterzeichnet.

5.5. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

 

 6. CLOUD DIENSTE (ID-Key Plattform)

Die Dienstleistungen von Shopguard können Cloud-Dienste umfassen. Sofern der Kunde entsprechende Cloud-Dienste in Anspruch nimmt, gelten zwischen Shopguard und dem Kunden die Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung von Software ID-Key. Der Kunde verpflichtet sich, die in den Allgemeinen Bedingungen für die Software ID-Key festgelegten Bestimmungen für alle genutzten Cloud-Dienste einzuhalten. Soweit die Leistungen von Shopguard sowohl Cloud-Dienste als auch nicht cloudbasierte Dienste umfassen, unterliegen die Cloud-Dienste den Allgemeinen Bedingungen für die Shopguard ID-Key Plattform. Während die übrigen Leistungen diesen AGB bzw. einer gegebenenfalls einschlägigen dienstspezifischen Vereinbarung unterliegen.

 

 7. ÄNDERUNGEN UND VERBESSERUNGEN

Shopguard kann Änderungen oder Verbesserungen an den Produkten und den erbrachten Dienstleistungen vornehmen, sei es aufgrund von Verschleiß von Geräten oder Technologien oder aufgrund gesetzlicher Anforderungen. In keinem Fall darf diese neue Situation eine Benachteiligung des Kunden oder eine Erhöhung der im Vertrag festgelegten Verpflichtungen zur Folge haben.

 

 8. GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE

Shopguard behält das vollständige und ausschließliche Eigentum an sämtlichen geistigen Eigentumsrechten in Bezug auf die dem Kunden im Rahmen eines Vertrags bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Patente, Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Softwarecode sowie sonstige Rechte des geistigen Eigentums. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser AGB gewährt Shopguard dem Kunden eine beschränkte, nicht exklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung des geistigen Eigentums von Shopguard ausschließlich zum Zweck der Nutzung der Produkte und Dienstleistungen. Der Kunde darf unter keinen Umständen das geistige Eigentum von Shopguard verändern, vervielfältigen, verbreiten, rückentwickeln, dekompilieren, zerlegen, abgeleitete Werke erstellen oder versuchen, sich unbefugten Zugriff darauf zu verschaffen. Jegliches vom Kunden zur Integration in die Produkte und Dienstleistungen von Shopguard bereitgestellte geistige Eigentum bleibt ausschließliches Eigentum des Kunden. Alle neuen Entwicklungen, Verbesserungen oder Schöpfungen, die sich aus den von Shopguard bereitgestellten Produkten und Dienstleistungen ergeben, sind - sofern nicht anders vereinbart - ausschließliches Eigentum von Shopguard.

 

9.GEWÄHRLEISTUNG

 9.1. Shopguard gewährleistet, dass die Produkte frei von Material und Verarbeitungsfehlern sind, und zwar für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Versand- / Lieferdatum, sofern in produktspezifischen Gewährleistungsbedingungen nichts anderes festgelegt ist. Diese Gewährleistung deckt Folgendes nicht ab: (i) offensichtliche Mängel, die nicht gemäß Artikel 3.4 vorbehalten wurden; (ii) Produkte, die nach der Abnahme der Installation vom Stromnetz getrennt wurden; (iii) Leistungsprobleme von Produkten, die durch nicht-originale Zubehörteile von Shopguard verursacht wurden; (iv) Leistungsprobleme von Produkten, die durch getaggte Waren in der Erfassungszone verursacht wurden; (v) beschädigte Produkte oder Kabel bzw. Leistungsprobleme durch Wasser, physische Beschädigungen, Spannungsspitzen oder andere äußere Einflüsse; (vi) Kommunikationsprobleme der Produkte, die durch das Kundennetzwerk verursacht wurden; (vii) Probleme bei der Verbindung zu externen Lösungen (CCTV, IT-Systeme, Kunden-Reporting-Systeme), die nicht auf Hardwarefehler von Shopguard zurückzuführen sind; (viii) Produkte, die nicht von einem durch Shopguard zertifizierten Techniker installiert wurden; (ix) Mängel oder Abnutzungen infolge natürlicher Abnutzung; (x) äußere Schäden infolge unsachgemäßer Handhabung, Fahrlässigkeit oder unautorisierter Modifikationen am Produkt; (xi) unsachgemäßer Gebrauch, mangelhafte Wartung, Reparaturen oder Eingriffe durch den Kunden oder durch andere nicht autorisierte Personen.

 9.2. Verbrauchsprodukte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Etiketten, Saferboxen, Kartonagensicherungen, 3-Alarm-Sicherungen, Ersatzkleber und Sicherungskabel , sind nicht durch eine erweiterte Gewährleistung dieser AGB genannten anfänglichen Prüfzeitraum hinaus abgedeckt. Im Falle von Mängeln oder Problemen im Zusammenhang mit Verbrauchsprodukten ist der Kunde verpflichtet, Shopguard innerhalb der in dieser AGB festgelegten Frist zur Prüfung und zum Austausch zu benachrichtigen. Diese Gewährleistungen beschränken sich nach alleinigem Ermessen von Shopguard auf die Reparatur oder den Austausch des mangelhaften Produkts oder seiner Bestandteile. Um diese Gewährleistungen in Anspruch nehmen zu können, muss der Kunde die Zustimmung von Shopguard für jede Reparatur oder jeden Austausch einholen und das Produkt zur Überprüfung zurücksenden.

9.3. Die Gewährleistungsfrist für die von Shopguard erbrachten Installationsleistungen beträgt 30 Tage ab dem Datum der Installation der Produkte, sofern in den spezifischen Servicebedingungen nichts anderes angegeben ist. Während der Gewährleistungsfrist wird Shopguard etwaige Mängel an der Installation ohne zusätzliche Kosten für den Kunden beheben. Insofern diese durch Shopguard entstanden sind und Fremdeinwirkung auszuschließen ist.

9.4. Einige der von Shopguard im Rahmen dieser AGB gelieferten Produkte können von Drittanbietern bezogen sein. Bei Drittanbieterprodukten beschränkt sich die Gewährleistung auf die Weitergabe etwaiger vom Hersteller eingeräumter Rechte („pass-through warranty“). Shopguard übernimmt keinerlei Gewährleistung für Produkte von Drittanbietern wie z.B. Batterien und Akkus) Drittanbieterprodukte sind ausdrücklich von sämtlichen in diesen AGB vorgesehenen Gewährleistungs- oder Entschädigungsansprüchen ausgenommen. Gewährleistungsansprüche in Bezug auf Drittanbieterprodukte sind ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Drittanbieter geltend zu machen. Etwaige Streitigkeiten oder Mängel in Zusammenhang mit solchen Produkten betreffen ausschließlich das Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter. Shopguard übernimmt keine Gewährleistung für Drittanbieterprodukte und übernimmt keinerlei Verantwortung für deren Leistung oder Qualität

9.5. Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Zustands der Produkte kann der Kunde einen gesonderten Wartungsvertrag mit Shopguard abschließen.

 

10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

10.1. Shopguard haftet bei Verletzungen von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Maßgaben, soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen, nichts anderes ergibt.

10.2. Im Rahmen der verschuldensabhängigen Haftung haftet Shopguard, ungeachtet des Rechtsgrundes, auf Schadensersatz lediglich im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit haftet Shopguard, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur:

• Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit: Die Haftung für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist von keiner Beschränkung umfasst.

• Für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten): Shopguard haftet bei einfacher Fahrlässigkeit auch für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten, auch Kardinalpflichten genannt, sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei der Verletzung einer solchen Pflicht kann der Vertragspartner für den dadurch entstehenden Schaden haftbar gemacht werden. In diesem Fall ist die Haftung von Shopguard jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

10.3. Die sich gemäß Ziffer 10.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden Shopguard nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Soweit ein Mangel arglistig verschwiegen und eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde, finden die Haftungsbeschränkungen keine Geltung. Dies gilt ebenfalls für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.4. Der Kunde kann wegen einer Pflichtverletzung, die nicht aus einem Mangel resultiert, nur für den Fall zurücktreten oder kündigen, dass Shopguard die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

 

11. HÖHERE GEWALT

Shopguard haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, sofern diese auf höhere Gewalt oder äußere Umstände zurückzuführen sind. Höhere Gewalt oder vergleichbare Umstände umfassen unter anderem, aber nicht ausschließlich, folgende Ereignisse: Arbeitskämpfe (einschließlich Aussperrungen, Arbeitsniederlegungen und Streiks), Vandalismus, Feuer, Überschwemmungen, Naturkatastrophen, Kriege oder bewaffnete Konflikte, Epidemien oder Pandemien sowie behördlich angeordnete Betriebsschließungen infolge einer Epidemie oder Pandemie. Im Falle höherer Gewalt oder vergleichbarer Umstände werden die Verpflichtungen von Shopguard aus diesem Vertrag für die Dauer des Vorliegens dieser Umstände ausgesetzt. Shopguard wird den Kunden unverzüglich über das Eintreten höherer Gewalt oder äußerer Umstände informieren und dabei Einzelheiten zu den Umständen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen auf die Lieferung der Produkte und die Erbringung der Dienstleistungen mitteilen.

 

 12. PERSONENBEZOGENE DATEN

Beide Parteien verpflichten sich, personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen zu verarbeiten, einschließlich der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO). Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zweck der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen, berechtigter Interessen oder einer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet. Beide Parteien werden geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um personenbezogene Daten zu schützen und deren Vertraulichkeit sicherzustellen. Personenbezogene Daten dürfen nur dann außerhalb des EWR (Europäischen Wirtschaftsraums) verarbeitet und insbesondere übermittelt werden, wenn ein angemessenes Schutzniveau oder geeignete Garantien bestehen. Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie die Ausübung weiterer Rechte gemäß der DSGVO. Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie es zur Erfüllung des jeweiligen Zwecks erforderlich ist. Im Falle einer Datenschutzverletzung werden sich die Parteien unverzüglich gegenseitig benachrichtigen und die gemäß dem geltenden Recht erforderlichen Korrekturmaßnahmen ergreifen.

 

13. KÜNDIGUNG

Zusätzlich zu allen in diesen AGB vorgesehenen Rechtsbehelfen kann Shopguard jeden Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn der Kunde: (i) einen fälligen Betrag nicht zahlt und dieser Zahlungsverzug 15 Tage nach Erhalt einer schriftlichen Mahnung wegen Nichtzahlung fortbesteht; (ii) eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht erfüllt oder nicht einhält; oder (iii) zahlungsunfähig wird, einen Antrag auf Insolvenz stellt oder ein Insolvenzverfahren, ein Verfahren zur Bestellung eines Insolvenzverwalters, zur Reorganisation oder eine Abtretung zugunsten von Gläubigern eingeleitet wird oder gegen ihn eingeleitet wird.

 

14. VERZICHT

Jeglicher Verzicht auf einzelne Bestimmungen dieser AGB oder auf sich aus diesen AGB ergebenden Rechten von Shopguard bedürfen einer ausdrücklichen Verzichtserklärung von Shopguard in Schriftform. Ein Versäumnis oder eine Verzögerung bei der Ausübung von Rechten, Rechtsmitteln, Befugnissen oder Privilegien im Rahmen dieser AGB oder sich aus diesen AGB ergebenen Rechtsverhältnissen gilt nicht als Verzicht auf diese Rechte. Die teilweise Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels schließt die Ausübung anderer Rechte oder Rechtsmittel nicht aus.

 

15. ABTRETUNG

Der Kunde darf seine Rechte oder Pflichten aus seinem Vertrag mit Shopguard nur abtreten oder anderweitig übertragen, wenn er eine vorherige schriftliche Zustimmung von Shopguard eingeholt hat. Jede Abtretung oder Übertragung, die ohne die schriftliche Zustimmung von Shopguard erfolgt, ist gegenüber Shopguard unwirksam. Keine zulässige Abtretung oder Übertragung entbindet den Kunden von seinen vertraglichen Verpflichtungen.

 

16. TRANSPORTVERPACKUNGEN PPWR

16.1. Shopguard beachtet die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften über Transportverpackungen und Verpackungsabfälle, insbesondere die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle („PPWR“) sowie die jeweils anwendbaren nationalen Vorschriften.

16.2. Die von Shopguard gelieferten Waren sind ausschließlich Investitionsgüter. Die Lieferungen erfolgen ausschließlich im B2B-Geschäft an gewerbliche Kunden, welche diese Waren als Endverbraucher für ihre eigenen betrieblichen Zwecke beziehen. Die verwendeten Verpackungen dienen ausschließlich dem Transport und Schutz der gelieferten Investitionsgüter.

16.3. Für Lieferungen innerhalb Deutschlands erfüllt Shopguard die sie betreffenden gesetzlichen Pflichten hinsichtlich der von Shopguard verwendeten Transportverpackungen im Rahmen der bestehenden Kooperation mit „Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH“, soweit die jeweiligen Transportverpackungen und Pflichten vom Anwendungsbereich der Kooperation erfasst sind.

16.4. Bei Lieferungen ins Ausland richten sich die Pflichten hinsichtlich der Transportverpackungen nach dem jeweils geltenden Recht des Bestimmungslandes.

16.5. Soweit nach dem Recht des jeweiligen Bestimmungslandes bei einer B2B-Lieferung der Kunde als gewerblicher Endverbraucher bzw. der Importeur oder sonstige dort verantwortliche Wirtschaftsakteur für die Rücknahme, Entsorgung, Verwertung, Systembeteiligung oder sonstige Bewirtschaftung der Transportverpackungen verantwortlich ist, obliegen diese Pflichten dem jeweils gesetzlich Verantwortlichen. Shopguard übernimmt diese Pflichten nicht, soweit sie Shopguard nicht zwingend gesetzlich zugewiesen sind.

16.6. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die für ihn als gewerblichen Endverbraucher im jeweiligen Bestimmungsland geltenden gesetzlichen Verpflichtungen hinsichtlich der mitgelieferten Transportverpackungen zu erfüllen, soweit diese nach dem dort geltenden Recht dem Kunden obliegen.

16.7. Shopguard stellt dem Kunden auf Anfrage die ihr vorliegenden Informationen und Nachweise zur Verfügung, die dieser zur Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen hinsichtlich der Transportverpackungen benötigt, soweit Shopguard hierzu gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist.

16.8. Der Kunde stellt Shopguard seinerseits die Informationen zur Verfügung, die Shopguard benötigt, um ihre eigenen gesetzlichen Verpflichtungen hinsichtlich der Transportverpackungen zu bestimmen und zu erfüllen.

16.9. Entstehen aufgrund kundenspezifischer Verpackungsanforderungen, zusätzlicher Transportverpackungen oder nachträglicher Änderungswünsche zusätzliche Kosten, können diese dem Kunden gesondert berechnet werden, sofern sie vom Kunden veranlasst wurden und dies gesetzlich zulässig ist.

 

17. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken.

 

18. ANWENDBARES RECHT UND STREITIGKEITEN

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Shopguard und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen, soweit dies rechtlich zulässig ist.